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• Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth

Lageplan ©Anlage 2 zum Beschluss – GETEC green energy GmbH

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth

Der Stadtrat hat am 27. März 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth gefasst (Beschluss-Nr. 0860/2024). Die 12. Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ zur Errichtung von 7 Windkraftanlagen der Stadt Zerbst/Anhalt. Dazu wird eine Teilfläche als Sondergebiet für Windkraft festgelegt (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und § 11 BauNVO).

Anlass der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtungung von 7 Windkraftanlagen durch die Ausweisung eines Sondergebietes Windkraft durch die GETEC green energy GmbH. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche in Sondergebiet Windkraft geändert werden.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ zur Errichtung von 7 Windkraftanlagen der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0861/2024) werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung im Parallelverfahren geschaffen.

Verfahrensstand des Flächennutzungsplanes Zerbst:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt wurde erstmals am 19. September 2002 als Teilflächennutzungsplan genehmigt (Teilflächennutzungsplan aufgrund der Eingemeindung der Ortsteile Pulspforde und Bonitz zum 01. April 2002). Die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes um die genannten Ortsteile wurde mit Bekanntmachung am 18. März 2004 wirksam. Gleichzeitig erfolgte eine Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes. Mit der Eingemeindung der Ortsteile Luso, Bone, Mühlsdorf und Bias am 01. Januar 2005 wurde der Flächennutzungsplan erneut ergänzt und nach der Genehmigung am 24. April 2008 mit der Bekanntmachung am 20. Juni 2008 wirksam.

Verfahrensstand des Flächennutzungsplanes Zernitz:

Der Flächennutzungsplan Zernitz wurde im November 1996 vom Regierungspräsidium Dessau genehmigt. Die 1. Änderung wurde im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.02/2016 "Paintballanlage " Neue Mühle Zernitz angeschoben. Verfahrensstand des Flächennutzungsplanes Straguth: Die Gemeinde Straguth besitzt einen genehmigten Flächennutzungsplan. Die 1. Änderung zum Flächennutzungsplan (Ausweisung eines Sondergebietes `Solare Energieerzeugung` auf einer Teilfläche von 160 ha auf dem Flugplatzgelände innerhalb der Gemarkungen Zerbst, Pulspforde und Straguth) wurde am 13.04.2011 genehmigt und mit Bekanntmachung am 29.04.2011 wirksam. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Straguth wurde gemeinsam mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Zerbst/Anhalt angeschoben und ist noch nicht fertiggestellt. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Zerbst/Anhalt „Flugplatz Zerbst/Anhalt“ („Regenerativer Energiepark Flugplatz Zerbst/Anhalt“) aufgestellt.

Der Änderungsbereich umfasst die Gemarkung Zerbst, Flur 16, Flurstück 32/1; Flur 17, Flurstücke 37/2, 37/7; Gemarkung Zernitz, Flur 7, Flurstück 13; Gemarkung Straguth, Flur 7, Flurstücke 3/3 und 5.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Darlegung der Erörterung der allgemeinen Ziele der Planänderung in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Zerbst/Anhalt, 16. April 2024                                        

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet                                                                                                 

 

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© Christian Neuling E-Mail

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