Änderung der Öffnungszeiten und Prüfung von Grabmalen
Grabzeichen, Symbole für die Ewigkeit, sollten sicher und fest stehen. Dies ist nicht immer der Fall. Oft bereitet die mangelnde Standsicherheit von Grabsteinen auf Friedhöfen Ärger. Darum verpflichten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft die Friedhofsverwaltung, die Standfestigkeit von Grabmalen mindestens einmal im Jahr zu prüfen.
Diese Überprüfung findet in der Zeit vom 31.03.2025 – 13.04.2025 auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Zerbst/Anhalt und die Ortsteile statt.
Bei Mängeln an den Grabsteinen wird ein Hinweisschild auf dem Grabmal angebracht. Umsturzgefährdete Grabmale werden gesichert oder umgelegt. Die Friedhofsverwaltung benachrichtigt die Inhaber betroffener Grabstätten schriftlich. Die Frist für die Beseitigung der Schäden beträgt in der Regel 3 Monate.
Wer auf seinem Grabmal einen Hinweiszettel findet, sollte einen Steinmetzbetrieb mit der Reparatur beauftragen und die Friedhofsverwaltung informieren. Denn auch der Nutzungsberechtigte haftet für Schäden, die durch umstürzende Grabmale verursacht werden.
Außerdem tritt vom 01.04.2025 - 31.10.2025 die Änderung der Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung auf dem Heidetorfriedhof in Kraft:
Montag & Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind telefonische Terminvereinbarungen möglich.
Telefon: 03923 36 70