Update - Osterfeuer in der Stadt Zerbst/Anhalt teilweise zugelassen
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- Der Bürgermeister Andreas Dittmann hat zusammen mit der Stadtwehrleitung folgende Änderungen für die einst untersagten Feuer festgelegt.
Öffentliche Osterfeuer in der Kernstadt und in den Ortsteilen können stattfinden. Einzige Auflage ist dabei, dass das Feuer entweder durch die jeweilige Feuerwehr organisiert wird oder diese beim Feuer vorort ist.
Feuer, welche diese Bedingung nicht erfüllen, dürfen weiterhin nicht angezündet werden.
Grund für die Entscheidung ist der einsetzende Regen und die damit verbundene Reduzierung der Brandgefahr.
Das Osterfeuer der Stadt Zerbst/Anhalt bleibt abgesagt.
Übersicht der stattfindenen Osterfeuer am 19.04.2025
Jütrichau, Güterglück, Dobritz, Mühro, Buhlendorf, Strinum, Garitz, Bornum, Mühlsdorf, Leps, Steckby, Steutz, Straguth, Deetz, Gödnitz, Grimme, Pulspforde, Niederlepte, Quast, Bone
Zuvor:
Ab dem 16. April 2025 gilt im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld – sowohl nördlich als auch südlich der Elbe – die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr). Diese Einstufung erfolgt durch das Landeszentrum Wald und bleibt bis auf Widerruf bestehen.
Grund für die Heraufstufung ist die anhaltende Trockenheit in den vergangenen Wochen und Monaten. Auch die zuletzt gefallenen leichten Niederschläge konnten die angespannte Lage nicht entschärfen. Aus diesem Grund ist das Risiko für Wald- und Flächenbrände aktuell stark erhöht.
Was bedeutet das für Zerbst/Anhalt?
· Sämtliche privaten und öffentliche Brauchtumsfeuer, Osterfeuer und Lagerfeuer im Stadtgebiet Zerbst/Anhalt und in allen Ortsteilen sind ab sofort untersagt.
· Dies gilt auch für bereits angemeldete und genehmigte Feuer. In der Erlaubnis zum Abrennen eines Feuers des Ordnungsamts der Stadt Zerbst/Anhalt ist eindeutig festgelegt, dass bei Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe 4 keine Feuer mehr durchgeführt werden dürfen.
Unter Punkt 5 ist in der Ausnahmegenehmigung folgendes aufgeführt: „Bei ausgerufener
Waldbrandwarnstufe 4 und 5 wird diese erteilte Ausnahmegenehmigung unwirksam.“
· Das geplante öffentliche Osterfeuer der Stadt Zerbst/Anhalt wird abgesagt. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität.
Aktuelle Informationen:
Die jeweils gültige Waldbrandgefahrenstufe kann jederzeit über das WaldbrandDashboard abgerufen werden.
⚠️ Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Mithilfe:
Bitte sehen Sie in der aktuellen Lage unbedingt von offenem Feuer im Freien ab – selbst kleinere Feuer können schnell außer Kontrolle geraten.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Zerbst/Anhalt gern zur Verfügung.