Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Ausschreibung zum Zerbster Heimat- und Schützenfest vom 25. Juli bis 04. August 2025

Ausschreibung zum Zerbster Heimat- und Schützenfest

vom 25. Juli bis 04. August 2025

Zulassungsgesuche sind bis spätestens 30. November 2024 an das Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Kultur und Tourismus der Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12 in 39261 Zerbst/Anhalt zu richten.

Die Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:

1.     Ständige Anschrift, Fernsprechanschluss, Fax und Funktelefon

2.     Art des Betriebes

a)     Fahrbetrieb: genaue Bezeichnung

b)     Belustigungsbetrieb: genaue Bezeichnung und Programm

c)     Spielbetrieb: Art der Ausspielung sowie die zur Ausspielung gelangenden Waren

d)     Verkaufsbetrieb: Warenangebot

e)     Gastronomiebetrieb: Warenangebot sowie Angabe, ob mit oder ohne Ausschank von Getränken, bei brauereitypischen Betrieben Angabe der Brauerei

f)      Entgelt: Angabe der Fahr-, Eintritts- und Spielpreise sowie sonstige Entgelte

       Der Veranstalter behält sich vor, im Waren- und Programmangebot Veränderungen vorzunehmen.

3.     Maße des Betriebes einschließlich der erforderlichen Betriebseinrichtungen über alles sowie eine Grundriss-Skizze (Vordach, Seitenklappen, Vorbau, Markisen, Tische, Stühle etc.)

4.     Stromanschlusswert in KW getrennt nach Betrieb und Wohnwagen

5.     Anzahl der mitgeführten Fahrzeuge, wie Pack- und Wohnwagen, Zugmaschinen usw.

6.     Ein aktuelles Foto des Betriebes. Bei Neuheiten ist ausnahmsweise eine ausführliche Betriebsbeschreibung einschließlich einer aussagekräftigen farblichen Darstellung bzw. eines Modells ausreichend.

7.     Kopie der Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten  

8.     aktueller TÜV-Nachweis

9.     Rückporto für einen A4-Briefumschlag in Form von Postwertzeichen.  

 

Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt!

Die Bewerbung zum Zerbster Heimat- und Schützenfest begründet im Falle der Zulassung keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Im Falle einer Zulassung ist der Beschicker verpflichtet, vor Aufbau seines Betriebes den Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Die Zulassungsbescheide werden bis 20. Dezember 2024 versandt. Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid erhalten, können leider nicht berücksichtigt werden. Gesonderte Absagen werden nicht erteilt. Von persönlichen Vorstellungen hinsichtlich einer Bewerbung im Bewerbungszeitraum ist abzusehen.

Telefonische Auskünfte über Zu- oder Absagen werden nicht erteilt!

© Antje Rohm E-Mail

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