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Bekanntmachungen vor 2023

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“

Der Stadtrat hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. (BV/0572/2022).

Dieser befindet sich im Osten des Stadtgebietes der Stadt Zerbst/Anhalt entlang der „Marcellstraße“ und östlich der Straße „Große Wiese“.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

-       im Osten durch landw. Flächen
-       im Norden durch landw. Flächen und den Biergraben
-       im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Große Wiese“
-       im Süden durch die Marcellstraße

Der Geltungsbereich umfasst ca. 110.000 m² und beinhaltet die Flurstücke 18/2, 18/3, 18/5, 18/17, 18/21, 18/22, 18/23, 18/24, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164/2, 164/4, 164/5, 164/6, 164/8, 164/9, 164/10, 164/11, 164/12, 164/13, 164/14, 164/15, 165/1, 165/3, 165/4, 165/5, 349, 350, 351, 361/2, 361/3, 361/4, 540/166, 710, 712, 729, 730, 731, 732, 733, 760, 761, 848, 849, 850, 863, 864 und 865 in der Gemarkung Zerbst, Flur 5.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Straßen „Marcellstraße“, „Fohlenweide“ und „Große Wiese“.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung eines neuen Wohnbaustandortes und eine bedarfsgerechte Versorgung mit attraktiven Wohnbauflächen schaffen.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein allgemeines Wohngebiet.

Die zu entwickelnden Flächen innerhalb des Vorhabengebietes befinden sich zum überwiegenden Teil im Besitz der Stadt Zerbst/Anhalt. Die bebauten Grundstücke entlang der Straßen „Marcellstraße“, „Fohlenweide“ und „Große Wiese“ befinden sich in Privatbesitz.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Zerbst/Anhalt, den 29.11.2022


Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

 

Symbol Beschreibung Größe
Geltungsbereich_B Plan Nr47.pdf
1.9 MB

© Antje Rohm E-Mail

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