Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko
Der Stadtrat hat am 27. Juli 2022 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst (Beschluss-Nr. 0521/2022).
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des OT Polenzko und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Fläche zur Abwasserbeseitigung ausgewiesen.
Der Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich der Betriebsfläche der HaRo Milch KG und der HaRo Energy GmbH & Co. KG. Umgrenzt wird der Geltungsbereich
· im Osten durch Wald und landw. Flächen
· im Norden durch landw. Flächen
· im Westen und Süden durch Bebauung der HaRo Milch KG
Der Geltungsbereich umfasst ca. 14.000 m² und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 112, 113, 115, 116, 165, 166, 181 und 182 Flur 1 und das Flurstück 619 Flur 2 in der Gemarkung Polenzko.
Anlass der Änderung ist die geplante Erhöhung der Biogasproduktion von 2,3 auf 4,6 Mio. Nm³/a am Standort der Haro Milch KG. Die zulässige Nutzungsart soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche und Fläche für Abwasserbeseitigung in Sondergebiet für Bioenergieerzeugung geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 11 Abs. 2 BauNVO). Das Änderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 27. Juli 2022 Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet