Stadt Zerbst/Anhalt

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Bekanntmachungen vor 2023

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Klosterhöfe“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Aufgrund von Hinweisen des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Bauwesen, findet zur Vermeidung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Klosterhöfe“ gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 13a  sowie § 2 Abs. 1 BauGB gefasst (BV/0449/2022).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.45 „Klosterhöfe“ befindet sich in der Kernstadt Zerbst/Anhalt und wird umgrenzt

-       im Norden durch die Bebauung auf den Grundstücken Breite 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53 und der Freifläche zwischen der Stadtmauer und dem Fluss „Nuthe“

-       im Osten durch die Freifläche am Frauentorplatz und der Bebauung auf dem  Grundstück Friedrich-Naumann-Straße 2

-       im Süden durch die Bebauung auf den Grundstücken Puschkinpromenade 24, 26, 28 und teilweise durch den Walter-Rathenau-Platz

-       im Westen durch die Bebauung auf dem Grundstück Breite 54.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 29.000m² und beinhaltet die untenstehenden Flurstücke in der Gemarkung Zerbst.

Flur 27: Flurstück 44/3

Flur 28: Flurstück 566

Flur 31: Flurstücke 54; 55; 56; 57; 58; 59; 60; 61; 62; 63; 64; 65; 66; 67; 68/1; 69/1; 69/2; 70;  

             71; 72; 73; 74; 75; 76; 77; 78; 79; 80; 81/1; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88; 89; 90; 91; 92;

             93/1; 94/2; 94/3; 95; 96/1; 97,2; 97/3; 98; 99; 100/1; 100/2; 101; 102; 103; 104; 105;    

             106/1; 106/2; 107; 108; 109; 110; 111; 112; 113/1; 113/2; 302; 303; 304; 305; 306; 

             307/1; 307/2; 307/3; 308 (Teilfläche); 573 (Teilfläche); 608 (Teilfläche)

 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Quartiers Kleiner und Großer Klosterhof mit der Möglichkeit zur Nachverdichtung und der Schaffung eines attraktiven Quartiersplatz im Bereich des Großen Klosterhofes schaffen. Dies dient der Steigerung der Aufenthaltsqualität im Umfeld des neu geschaffenen Verwaltungssitzes der Stadt Zerbst/Anhalt im ehemaligen Zisterzienserinnenkloster. Eine geplante Durchwegung von der Puschkinpromenade über den Großen Klosterhof zur Breite dient der besseren fußläufigen Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof und sorgt für eine Belebung des Quartiers und einer neuen Erlebbarkeit des historischen Zerbst.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist das zukünftige Plangebiet als gemischte Baufläche und Grünfläche ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Die Grundstücke befinden sich sowohl in privatem als auch in öffentlichem Eigentum.

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des BNatSchG befinden sich nicht im Nahbereich des Geltungsbereiches. Demnach sind keine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BNatSchG genannten Schutzgüter zu erwarten.

Der Stadtrat und der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Zerbst/Anhalt haben den Aufstellungsbeschluss gebilligt und dem Vorentwurf in der Fassung vom Februar 2022 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 45 „Klosterhöfe“ in der Fassung vom März 2022 liegt

vom 25.04.2022 bis einschließlich 11.05.2022

 im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86a in 39261 Zerbst/Anhalt, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-       Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom 03/2022

-       Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 03/2022

-       Baugrundgutachten „Kleiner Klosterhof“ vom 4. August 2020

Es besteht außerdem während der Auslegungsfrist die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 14.04.2022.

Sollten zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung etwaige Kontaktbeschränkungen, hervorgerufen durch das Corona-Virus gelten, besteht die Option der vorherigen telefonischen Kontaktaufnahme unter vor genannter Telefonnummer bzw. unter der zuvor genannten E-Mail-Adresse.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Zerbst/Anhalt, 14.4.2022                                                       Dittmann
                                                                                              Bürgermeister

                                                                                              Im Original unterzeichnet

 

 

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Lageplan B-Plan Nr. 45 Klosterhöfe.pdf
0.6 MB

© Antje Rohm E-Mail

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