Bekanntmachung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming
Gemäß § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld führt ein Verordnungsverfahren für folgendes Vorhaben durch:
Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming
Die Planunterlagen zum Verordnungsverfahren nach § 73 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt standen zur Einsichtnahme auf der Homepage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Verfügung.
Der nach § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchzuführende Erörterungstermin, an dem form- und fristgerecht erhobene Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden erörtert werden, findet am
Dienstag, den 08. November 2022, um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal im Verwaltungsgebäude des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Kreishaus), Fritz-Brandt-Straße 16, 39261 Zerbst/Anhalt statt.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Er dient der sachlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen zwischen den Einwendern und der Behörde. Sollte ein Einwender persönlich an der Wahrnehmung des Erörterungstermins gehindert sein, so steht es ihm frei, einen bevollmächtigten Vertreter mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Termin zu beauftragen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Im Auftrag
gez. Danneberg
Fachbereichsleiterin
Umwelt- und Klimaschutz