Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 23.02.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Erträge auf 32.289.300 Euro
b) der Aufwendungen auf 34.502.800 Euro
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 31.016.500 Euro
b) der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 32.271.000 Euro
c) der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 6.365.000 Euro
d) der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 7.209.400 Euro
e) der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 36.800 Euro
f) der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 548.700 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.860.300 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro
festgesetzt.
Zerbst/Anhalt, den 16.03.2022
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2022 wurde mit Schreiben vom 16.03.2022 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Die Haushaltssatzung 2022 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 04.04.2022 bis 14.04.2022 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten
montags von 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr
aus.
Der Haushaltsplan wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.
Bereitgestellt auf www.stadt-zerbst.de am 30.03.2022
Zerbst/Anhalt, den 16.03.2022
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet