Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 45 „Klosterhöfe“ der Stadt Zerbst/Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Der Stadtrat hat am 23. Februar 2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Klosterhöfe“ beschlossen (BV/0449/2022).
Der Planbereich befindet sich in der Kernstadt Zerbst/Anhalt.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Norden durch die Bebauung auf den Grundstücken Breite 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53 und der Freifläche zwischen der Stadtmauer und dem Fluss „Nuthe“
- im Osten durch die Freifläche am Frauentorplatz und der Bebauung auf dem Grundstück Friedrich-Naumann-Straße 2
- im Süden durch die Bebauung auf den Grundstücken Puschkinpromenade 24, 26, 28 und teilweise durch den Walter-Rathenau-Platz
- im Westen durch die Bebauung auf dem Grundstück Breite 54
Das Plangebiet umfasst ca. 29.000m² und beinhaltet die untenstehenden Flurstücke in der Gemarkung Zerbst.
Flur 27: Flurstück 44/3
Flur 28: Flurstück 566
Flur 31: Flurstücke 54; 55; 56; 57; 58; 59; 60; 61; 62; 63; 64; 65; 66; 67; 68/1; 69/1; 69/2; 70;
71; 72; 73; 74; 75; 76; 77; 78; 79; 80; 81/1; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88; 89; 90; 91; 92;
93/1; 94/2; 94/3; 95; 96/1; 97,2; 97/3; 98; 99; 100/1; 100/2; 101; 102; 103; 104; 105;
106/1; 106/2; 107; 108; 109; 110; 111; 112; 113/1; 113/2; 302; 303; 304; 305; 306;
307/1; 307/2; 307/3; 308 (Teilfläche); 573 (Teilfläche); 608 (Teilfläche)
Der Bebauungsplan soll zur Entwicklung des Quartiers Kleiner und Großer Klosterhof mit der Möglichkeit zur Nachverdichtung und der Schaffung eines attraktiven Quartiersplatz im Bereich des Großen Klosterhofes dienen. Für eine bessere fußläufige Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sorgt eine geplante Durchwegung von der Puschkinpromenade über den Großen Klosterhof zur Breite.
Das Verfahren wird nach § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, durchgeführt,
- da die Grundfläche unter 20000 m² liegt,
- es sich um eine Nachverdichtung handelt und
- er der Innenentwicklung dient und
- keine weiteren Bebauungspläne im sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt wurden.
Bebauungspläne nach § 13a BauGB können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden d. h., die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 sind entsprechend anwendbar.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nicht verzichtet. Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Verfahren. Es werden die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 14. März 2022 Dittmann Bürgermeister
Im Original unterzeichnet
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lageplan B-Plan Nr. 45 Klosterhöfe.pdf |
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