Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“ für die Stadt Zerbst/Anhalt OT Polenzko
Der Stadtrat hat am 27. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB beschlossen, den v. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Teilbereich der Betriebsfläche der HaRo Milch KG und der HaRo Energy GmbH & Co. KG aufzustellen (Beschluss-Nr. 0520/2022).
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
· im Osten durch Wald und landw. Flächen
· im Norden durch landw. Flächen
· im Westen und Süden durch Bebauung der HaRo Milch KG
und umfasst ca. 14.000 m² und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 112, 113, 115, 116, 165, 166, 181 und 182 Flur 1 und das Flurstück 619 Flur 2 in der Gemarkung Polenzko.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Dorfstraße.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur mittelfristigen Erhöhung der Biogasproduktion auf 4,3 Mio. Nm³/a auf dem Gelände, welches sich zum überwiegenden Teil im Besitz des Antragstellers befindet, geschaffen.
Das Aufstellungsverfahren wird parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 27.07.2022 Dittmann Bürgermeister
Im Original unterzeichnet
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Geltungsbereich_Anlage Beschluss.pdf |
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