Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Steutz
Der Stadtrat hat am 23.02.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Steutz beschlossen (BV/0453/2022).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst im Wesentlichen die Ortslage Steutz und wird um eine Teilfläche des Flurstückes 174 in der Flur 2 erweitert.
Die Stadtverwaltung der Stadt Zerbst/Anhalt plant den Anbau von Umkleideräumen an das bestehende Feuerwehrgerätehaus, welcher sich mit ca. 2/3 der Grundfläche außerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung befindet. Mit der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Steutz gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB erfolgt die Einbeziehung des Außenbereichsgrundstückes in den Innenbereich und ermöglicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Erweiterung des Feuerwehrstandortes.
Die Klarstellungssatzung definiert den Innenbereich, gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB und soll ausgeweitet werden.
Die materiellen Voraussetzungen für die Aufstellung von Innenbereichssatzungen sind erfüllt. Demnach liegt die Vereinbarkeit mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung vor, es bedarf keine Zulassung von Umweltverträglichkeitsprüfung-pflichtigen Vorhaben, Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten ist nicht gegeben und die Erschließung der einbezogenen Gebiete ist gesichert.
Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung richtet sich in seinem Umfang nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Hierbei wird von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB soweit vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB abgesehen. Anzuwenden sind § 1a Abs. 2 und 3 sowie § 9 Abs. 1a BauGB.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 21.03.2022 Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet
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Lageplan 1. Änderung Klarstellung- und Ergänzungssatzung Steutz.pdf |
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