Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt
Aufgrund des S 10 i. V. m. SS 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (G\/BI. LSA Nr. 12/2014 S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in seiner Sitzung am 31.08.2022 folgende Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
Änderung der Satzung
1 . Der S 22 wird wie folgt geändert:
S 22
Öffentliche Bekanntmachung
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse www.stadt-zerbst.de und der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.
(2) Pläne, Karten, Zeichnungen sowie Begründungen oder Erläuterungen, die als
Bestandteile von Satzungen bekanntzumachen sind, werden für einen Monat im
Rathaus, Schloßfreiheit 12 und/oder in dem Verwaltungsgebäude Breite 86a, in 39261
Zerbst/Anhalt, während der Dienstzeiten ausgelegt (Ersatzbekanntmachung). Auf die Ersatzbekanntmachung nach Satz wird im Internet unter der Internetadresse www.stadtzerbst.de spätestens am Tag vor Beginn der Auslegung hingewiesen. Die
Bekanntmachung sowie der Hinweis auf die Internetadresse werden im Amtsblatt der
Stadt Zerbst/Anhalt-Amtsboten veröffentlicht. Am Folgetag des Tages, an dem der Auslegungszeitraum endet, gelten diese Unterlagen als bekanntgemacht. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen entsprechend, soweit andere Rechtsvorschriften keine abweichenden Bestimmungen enthalten.
(3) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt-Amtsboten. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt-Amtsboten den bekanntzumachenden Text enthält. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse nach Absatz 1 Satz 1 und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.
(4) Die bekanntgemachten Satzungen und Verordnungen sowie die weiteren
Bekanntmachungen nach Absatz 1 Satz 1 werden unverzüglich im Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt-Amtsboten veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt hier ebenfalls die Angabe der Internetadresse. Die bekanntgemachten Regelungen können jederzeit im Rathaus, Schloßfreiheit 12, während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.
(5) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte sowie von Zeitpunkt und
Abstimmungsgegenständen der Beschlussfassung im Wege eines schriftlichen oder elektronischen Verfahrens gemäß S 56a Abs. 3 KVG LSA erfolgt unter der Internetadresse www.stadt-zerbst.de sowie durch Aushang im Rathaus, Schloßfreiheit 12. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung unter der Internetadresse bewirkt. Wird die Sitzung gemäß S 56a Abs. 2 KVG LSA als Videokonferenz durchgeführt, so erfolgt in der Bekanntmachung ein Hinweis, in welcher Weise der öffentliche Teil der Videokonferenzsitzung verfolgt werden kann.
(6) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt-Amtsboten
Artikel II
Inkrafttreten
Die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zerbst/Anhalt, den 26.09.2022
Andreas Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
Öffentliche Bekanntmachung: 27.09.2022
Inkrafttreten: 28.09.2022