Stadt Zerbst/Anhalt

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Haushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

(KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 01.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

                                                                      

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.    im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag

a)    der Erträge auf                                                    36.253.700 Euro
b)    der Aufwendungen auf                                       36.166.600 Euro

2.    im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag

a)    der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf                                     34.930.800 Euro

b)    der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf                                     33.934.700 Euro

c)    der Einzahlungen aus der 
Investitionstätigkeit auf                                         8.760.500 Euro

d)    der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf                                        10.083.800 Euro

e)    der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf                                          38.100 Euro

f)     der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf                                        384.600 Euro

festgesetzt.

                                                                       § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

                                                                      

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.987.000 Euro festgesetzt.

                                                        

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2.000.000 Euro

festgesetzt.

 

Zerbst/Anhalt, den 29.03.2023

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet und gesiegelt

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2023 wurde mit Schreiben vom 29.03.2023 von der Kommunalaufsicht erteilt.

Die Haushaltssatzung 2023 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 17.04.2023 bis 27.04.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten

montags                      von 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags                    von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags                von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags                       von 09.00 bis 12.00 Uhr

aus.

Die Haushaltssatzung wird zusätzlich im Amtsblatt Nummer 8 vom 14.04.2023 veröffentlicht.

Der Haushaltsplan 2023 wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.

Zerbst/Anhalt, den 29.03.2023

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Antje Rohm E-Mail

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