Haushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 01.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Erträge auf 36.253.700 Euro
b) der Aufwendungen auf 36.166.600 Euro
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 34.930.800 Euro
b) der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 33.934.700 Euro
c) der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 8.760.500 Euro
d) der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 10.083.800 Euro
e) der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 38.100 Euro
f) der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 384.600 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.987.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro
festgesetzt.
Zerbst/Anhalt, den 29.03.2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2023 wurde mit Schreiben vom 29.03.2023 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Die Haushaltssatzung 2023 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 17.04.2023 bis 27.04.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten
montags von 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr
aus.
Die Haushaltssatzung wird zusätzlich im Amtsblatt Nummer 8 vom 14.04.2023 veröffentlicht.
Der Haushaltsplan 2023 wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.
Zerbst/Anhalt, den 29.03.2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet