• Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 25. September 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0080/2024). Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Der Vorhabenträger beabsichtigt im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen. Aufgrund des unmittelbar südlich an den Vorhabenstandort angrenzenden Suchraumes der Angebotsplanung für Freiflächen-PV auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt ist der Vorhabenstandort nach Errichtung einer Freiflächen-PV innerhalb des Suchraumes landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die Planung führt die vorhandene Fläche einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung zu und stellt einen großen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt weist für den Vorhabenstandort landwirtschaftliche Fläche und Versorgungsfläche – Zweckbestimmung Gas aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Parallelverfahren.
Der Antragsteller und Vorhabenträger wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss abschließen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Zerbst/Anhalt. Aus diesem Grund wird zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger ein gesonderter Gestattungsvertrag geschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.000 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstückes 34/6, Flur 3 in der Gemarkung Zerbst.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch eine Altdeponie
- im Norden durch das Betriebsgelände der Elis Nordost GmbH
- im Westen durch die Bundesstraße 187a
- im Süden durch landwirtschaftliche Fläche
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Bundesstraße 187a im Westen.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Sondergebiet für solare Energieerzeugung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 25. September 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lageplan Freiflächenphotovoltaik Übergabestation Lageplan zur Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt |
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