Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt Beschluss über die Aufhebung des Auslegungsbeschlusses BV/0078/2024 und erneuter Auslegungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2023 Sondergebiet "Photovoltaik Allfein" sowie Bekanntmac
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
Beschluss über die Aufhebung des Auslegungsbeschlusses BV/0078/2024 und erneuter Auslegungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2023 Sondergebiet "Photovoltaik Allfein" sowie Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6/2023 „Photovoltaik Allfein“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/2023 „Photovoltaik Allfein“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Juli/August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0078/2024).
Die überbaubare Grundstücksfläche war in der gebilligten Entwurfsfassung auf 6.383m² (GRZ 0,6) festgesetzt. Die tatsächlich überbaubare Grundstückfläche beträgt jedoch ca. 9.000m² geplant (GRZ 0,8).
Die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) stellt einen Grundzug der Planung dar. Eine Änderung dieser bedarf einer erneuten Zustimmung des Stadtrates der Stadt Zerbst/Anhalt. Der am 25.09.2024 gefasste Auslegungsbeschluss (BV/0078/2024) ist aufzuheben und durch den Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt neu zu fassen.
Aus diesem Grund wurde am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung der Beschluss über die Aufhebung des Auslegungsbeschlusses BV/0078/2024 und erneuter Auslegungsbeschluss zum Entwurf in der Fassung vom November 2024 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2023 "Photovoltaik Allfein" gefasst. (BV/0130/2024)
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Im Westen der Stadt Zerbst/Anhalt beabsichtigt die Allfein Feinkost GmbH & Co. KG im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet III „Am Feuerberg“ die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Zu diesem Zweck wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06/2023 Sondergebiet „Photovoltaik Allfein“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB aufgestellt.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch die Straße Vormathen
- im Norden durch eine Fläche für AE-Maßnahmen (Eigentümer Stadt Zerbst/Anhalt)
- im Westen durch landw. Flächen
- im Süden durch die K 1233/Güterglücker Straße
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Zerbst, Flur 9, Flurstück 56/9 und umfasst eine Fläche von ca. 1,17 ha. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Straße Vormathen im Osten und die Güterglücker Straße im Westen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.
Die erzeugte elektrische Energie soll vorrangig zur Eigenversorgung der ansässigen Allfein Feinkost GmbH & Co. KG genutzt werden.
Folgende Festsetzungen werden getroffen: Art der baulichen Nutzung
Sondergebiet – solare Energieerzeugung
Es wird eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „solare Energieerzeugung festgesetzt. Innerhalb des Sondergebietes sind alle Anlagen zulässig, die der Zweckbestimmung der solaren Energieerzeugung dienen. Dazu zählen insbesondere Modultische/Gestelle mit Solarmodulen sowie die für den Betrieb der Anlage notwendigen Nebenanlagen (z.B. Wechselrichter, Schwerpunktstationen, Verkabelungen, Trafostationen), Zufahrten, Wartungsflächen, Wege und Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 3,0 m. Weiterhin zulässig sind Kameramasten für Überwachungskameras bis zu einer Höhe von 8,0 m.
Der Stadtrat hat am 29.11.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 4 sowie § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2023 beschlossen (BV/0793/2023).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 08.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 27.12.2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Der Umweltbericht beinhaltet folgende relevante Umweltinformationen:
Der Untersuchungsraum für die ökologische Bestandsaufnahme bezieht sich auf das Vorhabengebiet (Geltungsbereich) sowie ein allseitiges Umfeld von ca. 200 m (= Untersuchungsgebiet).
Untersuchungsinhalt
Fläche
Planfläche ist nicht als Altlastenverdachtsfläche verzeichnet.
Boden
Altlasten und Bodenkontamination, Bodenfunktion, Auswirkung durch mögliche zusätzliche Versiegelung, Bodenfunktionen
Wasser
Oberflächenwasser, Grundwasser, Mögliche Kontamination
Mensch (menschliche Gesundheit / Erholung)
Geräuschentwicklung, Entfernungen zu Ortslagen/Wohnbebauungen, Verkehrsbelastung, Elektrische und magnetische Strahlung
Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt
Biotoptypen, Geschützte Biotope im Vorhabengebiet und dessen Umfeld, Auswirkungen durch mögliche Versiegelung, Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung
Tiere
Bestandsdaten Brutvögel, Reptilien, Fledermausarten, Lebensräume
Klima/Luft
Temperaturen, Luftfeuchte, Luftverwirbelung
Landschaft
Landschaftsbild, Blickbeziehungen, Schutzgebiet
Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen:
Stadt Zerbst/Anhalt, Löschwasserbedarf und verkehrstechnische Erschließung
Landesverwaltungsamt Sachsen –Anhalt, Flächeneignung gegeben
Landesamt für Geologie und Bergwesen, Geologische, Hydrogeologische und Bergbautechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, ein denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld,
Untere Wasserbehörde, Zustimmung
Immissionsschutz, Zustimmung
Abfallrecht, keine Einwände
Altlasten und Bodenschutz, keine grundlegenden Einwände
Naturschutz/ Forstbehörde, keine grundlegenden Einwände
Denkmalschutz, denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen
Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6/2023 Sondergebiet „Photovoltaik Allfein“ der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit:
vom 07.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754242).
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom November 2024
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom November 2024
- Ersatz-Ausgleichsbilanzierung i. d. F. des Entwurfes vom Oktober 2024
- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom November 2024
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. vom Juli 2024
- Biotopkartierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. vom Juli 2024
- umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025
Während der Auslegungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden. Alternativ können Anregungen auch schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, den 11.12.2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lageplan |
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