Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps OT Eichholz sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps OT Eichholz sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps OT Eichholz gefasst (Beschluss-Nr. 0100/2024) und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07/2024 “Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt läuft im Parallelverfahren.
Anlass der 2. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnbaustandortes mit angrenzender Pferdekoppel/Tierweide. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche in ein Dorfmischgebiet sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Pferdekoppel/Tierweide geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und §5 BauNVO). Das Änderungsverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“.
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Leps und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche ausgewiesen.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch landwirtschaftliche Fläche
- im Norden durch den Eichholzer Weg
- im Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg
- im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg
Der Geltungsbereich umfasst ca. 11.500 m² und beinhaltet das Flurstücke 81, Flur 7 in der Gemarkung Leps.
Der Antragsteller und Vorhabenträger wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss abschließen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps OT Eichholz in der Fassung vom August 2024 einschließlich Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht liegen,
vom 07.01.2025 bis einschließlich 24.01.2025
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024
- Begründung mit Umweltbericht i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der Ortschaft Leps OT Eichholz nur zur 2. Änderung abgegeben werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben