Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "PV-Zerbst-Regio" der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 30.08.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "PV-Zerbst-Regio" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. BV/0718/2023). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/2023 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb mehrerer Freiflächenphotovoltaikanlagen schaffen.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) zu entwickeln. Für die Teilflächen erfolgt im Parallelverfahren die Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne.
Antragsteller ist die Bio-Masse-Hof Zerbst GmbH, welche die planerischen Leistungen des Bauleitplanverfahrens führt. Der Antrag wurde am 12.07.2023 schriftlich eingereicht. Der Vorhabenträger setzt sich aus einer Kooperation mehrerer regionaler Akteure zusammen. Diese wollen die Versorgung der Region mit regenerativer Energie und natürlich der Erreichung der Klimaschutzziele vorantreiben.
Vertreter der Kooperation:
· Landwirtschaftsbetrieb Bachmann
· Vrieswoud KG de Vries/van Ginkel
· Agrargenossenschaft Bornum e. G.
· Bio-Masse-Hof Zerbst GmbH/LWB Döhring
· Evangelisches Regionalpfarramt Zerbst-Lindau
· Erdgas Mittelsachsen GmbH
· Stadtwerke Zerbst GmbH
· Stadt Zerbst/Anhalt
Der Vorhabenträger beabsichtigt die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung und den Betrieb von 12 Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet zu schaffen. Das Plangebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt.
Folgende Bereiche sind betroffen:
· Deetz (2x)
· Gollbogen
· Südlich Sonderlandebahn Flugplatz Zerbst
· Lietzo
· Pulspforde
· Bornum
· Luso
· Polensko
· Zerbst
· Bias
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Vorentwurf wird derzeit erarbeitet.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Der Antragsteller und Vorhabenträger, hat das Büro PlanerNetzwerk PLA.NET, Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsökologie (Brandenburg, Sachsen, Berlin) mit der Erarbeitung der Bauleitplanung beauftragt.
Ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB wird zwischen Vorhabenträger und Stadt vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Stadt trägt ihre eigenen Personal- und Sachmittelkosten selbst. Für die Überplanung eigener städtischer Grundstücke in der Angebotsplanung, wurden die Stadtwerke Zerbst beauftragt. Demzufolge entstehen der Stadt Zerbst/Anhalt sekundär Kosten bei der vorliegenden Bauleitplanung. Diese Kosten können noch nicht konkretisiert werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 06. September 2023
Dittmann
Bürgermeister