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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2024 PV-Quast der Stadt Zerbst/Anhalt

Lageplan ©GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [ALKIS Juni 2024, A18-223-2009-7]

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2024 PV-Quast der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2024 PV-Quast der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0076/2024).

Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Lindau. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/2024 PV-Quast der Stadt Zerbst/Anhalt gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden. Der Vorhabenträger beantragte die Aufstellung PV-Quast.

Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum teilweise enthalten ist.

Der Standort liegt zwischen Quast (0,5 km), Lietzo (0,9 km) und Isterbies (2 km). Die Fläche kommt auf ca. 30.000 m² und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 4.000 kWp. Durch die Anfrage an den Netzbetreiber (Avacon) wurde als geplanter Verknüpfungspunkt das 20-kV- Leitungsnetz des geplanten Umspannwerkes Deetz direkt in Quast ausgegeben.

Da die Ortschaft Lindau einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt, muss parallel zum Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden. Der Antragsteller und Vorhabenträger, die GETEC green energy GmbH wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt eine Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vor dem Satzungsbeschluss

abschließen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 18. November 2024

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben                                                                                         

 

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© Christian Neuling E-Mail

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