Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Bornum
Der Stadtrat hat am 01.02.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Bornum gefasst (Beschluss-Nr. 0598/2022). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2022 "Caravanpark Garitz" der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Mit Beschluss vom 10.01.2023 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom Oktober/November 2022 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt (BV/0598/2022).
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Garitz.
Gemarkung : Garitz
Flur : 2
Flurstück : Teilfläche des Flurstückes 202
Die Änderung umfasst eine Fläche von ca. 4.300 m² in der Flur 2 der Gemarkung Garitz (Teilfläche des Flurstückes 202) und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden vom Betriebsgelände der Stärkefabrik Garitz und dem Dorfkirchenmuseum
- im Westen vom Gelände der freiwilligen Feuerwehr Garitz
- im Süden von landwirtschaftlichen Betriebsanlagen
- im Osten von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Ortschaft Bornum in der Stadt Zerbst/Anhalt ist seit dem 01. Juli 1999 wirksam. Anlass der Änderung ist das geplante Vorhaben eines privaten Investors zur Errichtung und zum Betrieb eines Caravanparkes in Garitz. Zusätzlich soll ein Wohngrundstück für den Betreiber entstehen.
Der Änderungsbereich entspricht dem Planbereich des beantragten vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 02/2022 der Stadt Zerbst/Anhalt „Caravanpark Garitz“, welcher im Parallelverfahren beschlossen werden soll.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Bornum in der Fassung vom Oktober/November 2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen,
vom 27.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754241).
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bereitgestellt unter www.stadt-zerbst.de am 17.02.2023
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter Bau-Liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan können nur zur 2. Änderung abgegeben werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 02. Februar 2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet