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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2022 "Caravanpark Garitz" der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 01.02.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2022 "Caravanpark Garitz" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0599/2022). Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Bornum erfolgt im Parallelverfahren.

Mit Beschluss vom 10.01.2023 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom September/Oktober 2022 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt (BV/0599/2022).

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Garitz, Flur 2, Flurstück 202 (tlw.) und umfasst ein Teilstück des genannten Flurstückes von ca. 4.300 m² und wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden vom Betriebsgelände der Stärkefabrik Garitz und dem Dorfkirchenmuseum
-       im Westen vom Gelände der freiwilligen Feuerwehr Garitz
-       im Süden von landwirtschaftlichen Betriebsanlagen
-       im Osten von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen.

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine teilbefestigte Zufahrt entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches. Diese Zuwegung mündet am östlichen Ortseingang Garitz auf die Dorfstraße, Landesstraße L 121. Diese Zuwegung besteht seit langer Zeit und dient nach wie vor den anliegenden landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Betrieben. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt in Form einer ca. 85 Meter langen Zuwegung, die das Plangebiet von Ost nach West durchzieht und das Plangrundstück in der Tiefe erschließt. Die interne Erschließung endet in einer Wendeanlage, die ausreichend bemessen ist, um das Wenden der zu erwartenden Caravanmobile sowie sämtlicher Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2022 in der Fassung vom September/Oktober 2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen,

vom 27.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr
                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr
                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754241).

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bereitgestellt unter www.stadt-zerbst.de am 17.02.2023

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter Bau-Liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 02. Februar 2023                                                      

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

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© Antje Rohm E-Mail

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