Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 Freiflächen Photovoltaik Deetzer Weg Ortschaft Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 Freiflächen Photovoltaik Deetzer Weg Ortschaft Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Freiflächen Photovoltaik Deetzer Weg Ortschaft Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0074/2024).
Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deetz. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes zur Errichtung von Energieerzeugungs- und –umwandlungsanlagen schaffen. Die Planung stellt einen großen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 30,5 ha und beinhaltet die Flurstücke 5 in der Flur 9 und
Flurstück 16 in der Flur 12 in der der Gemarkung Deetz. Der Standort liegt nördlich von Deetz. Durch die Anfrage an den Netzbetreiber (Avacon) wurde ein Verknüpfungspunkt südlich von Zerbst ausgegeben. Der derzeit geplante Verknüpfungspunkt am 110-kV Leitungsnetz gilt für ca. 32 MW (Anschlussleistung).
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Da die Ortschaft Deetz einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt, muss parallel zum Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden. Der Antragsteller und Vorhabenträger, die ON Energy GmbH wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB vor dem Satzungsbeschluss abschließen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 18. November 2024
Dittmann
Bürgermeister
im Original unterzeichnet
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Lageplan |
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