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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt

Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens ©SUNfarming Projektvorstellung

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 24.04.2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0771/2023).

Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die nur teilweise in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist.

Der Standort liegt südöstlich von Straguth und südwestlich von Gollbogen. Die nutzbare Größe beträgt ca. 50 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 58 MWp.

Die SUNfarming Projekt GmbH hat am 14.08.2023 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens eingereicht. Dem Antrag wurde die Netzverknüpfungsantwort der Avacon beigefügt.

Die Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liefert der § 12 BauGB.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Zerbst/Anhalt, 22. Mai 2024

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Christian Neuling E-Mail

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