Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" OT Leps für die Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" OT Leps für die Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" OT Leps der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0099/2024). Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps erfolgt im Parallelverfahren.
Die MHB Projektentwicklungs GmbH beabsichtigt im Norden der Ortschaft Leps die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Ortschaft Leps weist für den Vorhabenstandort landwirtschaftliche Fläche aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Parallelverfahren.
Der Antragsteller und Vorhabenträger wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss abschließen. Das Grundstück befindet sich in Privateigentum.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 36ha und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 1, 3/3, 55 und das Flurstück 4, Flur 2 in der Gemarkung Leps.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch einen landwirtschaftlichen Weg
- im Norden durch landwirtschaftliche Fläche
- im Westen durch landwirtschaftliche Fläche
- im Süden durch die Ortsverbindung/ländl. Weg Leps - Bias
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Kreisstraße 1258 von Norden bzw. Süden.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Sondergebiet für solare Energieerzeugung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben