Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Auslegungsbeschluss des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2023 Sondergebiet „Solare Energieerzeugung“ (SO Solar) der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt)
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Auslegungsbeschluss des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2023 Sondergebiet „Solare Energieerzeugung“ (SO Solar) der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt)
Der Stadtrat hat am 13.12.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/2023 Sondergebiet „Solare Energieerzeugung“ (SO Solar) der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt) gefasst. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lindau wird im Parallelverfahren geändert (2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt) – Vorhabengebiet 1). Am 06.12.2023 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom Oktober 2023 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 11.12.2024 beschlossen (Beschluss-Nr. 0094/2024).
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Lindau; Flur 8; Flurstücke 108; 109; 110; 111; 112; 113; 114.
Das Vorhabengebiet ist nicht eingezäunt und wird umgrenzt:
- nach Norden durch eine alte Bahnstrecke Güsten - Belzig
- nach Westen durch landwirtschaftliche Flächen
- nach Süden grenzt das Plangebiet an das Wasserwerk der TWM
- Im Osten durch die Sportanlage der Stadt Lindau
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst rund 11.000 m². Für die PV Module wird eine Fläche von 10.500,00 m² benötigt. Die Flächen befinden sich im südlichen Teil der Stadt Lindau. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des genehmigten Flächennutzungsplans und ist nicht bebaut. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lindau wird im Parallelverfahren geändert.
Ziel ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für erneuerbare Energien, hier Solarenergie und die anschließende Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von bis zu 1.050 KWp. Die erzeugte elektrische Energie soll vorrangig in das öffentliche Netz der AVACON eingespeist werden. Die Modulaufstellung erfolgt in südlicher Ausrichtung. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lindau wird im Parallelverfahren geändert (Vorhabengebiet 1).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2023 Sondergebiet „Solare Energieerzeugung“ (SO Solar) der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt) in der Fassung vom August 2024 einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen,
vom 07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom August 2024
- Begründung und gemeinsamen Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom August 2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:
Umweltbericht (Stand August 2024, IVW Ingenieurbüro GmbH):
Bestandsaufnahme derzeitiger Umweltzustand bezüglich Vorbelastung, Empfindlichkeit, Entwicklungspotential für die Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Landschaft, Kultur- und Sachgüter; den Entwicklungsprognosen bei Planumsetzung sowie den geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:
• Boden
• Fläche
• Wasser, Klima und Luft
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
• Landschaft
• Mensch und menschliche Gesundheit
• Kultur- und sonstige Sachgüter
• Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet