Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 25. September 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0079/2024). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Der Änderungsbereich befindet sich im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Versorgungsfläche – Zweckbestimmung Gas ausgewiesen.
Anlass der 14. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes zur solaren Energieerzeugung durch den Vorhabenträger. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche und Versorgungsfläche – Zweckbestimmung Gas in ein sonstiges Sondergebiet für solare Energieerzeugung geändert werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ (BV/0080/2024) werden im Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung geschaffen.
Die 14. Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ (BV/0080/2024). Dazu wird eine Teilfläche als Sondergebiet für solare Energieerzeugung festgelegt (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und § 11 BauNVO).
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch eine Altdeponie
- im Norden durch das Betriebsgelände der Elis Nordost GmbH
- im Westen durch die Bundesstraße 187a
- im Süden durch landwirtschaftliche Fläche
Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.000 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstückes 34/6, Flur 3 in der Gemarkung Zerbst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Darlegung der Erörterung der allgemeinen Ziele der Planänderung in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 25.September 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Auszug FNP Zerbst-14. Änderung Auszug aus dem Flächennutzungsplan Zerbs - 14.Änderungt |
0.8 MB |