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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Änderung der Aufstellung BV/0752/2023 zu einem vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 „AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz“ der Stadt Zerbst/Anhalt und die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Lageplan ©LVermGeo LSA © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [ALKIS Juni 2024, A18-223-2009-7]

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die Änderung der Aufstellung BV/0752/2023 zu einem vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 „AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz“ der Stadt Zerbst/Anhalt und die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat hat am 27. September 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2023 AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz gefasst (Beschluss-Nr. 0752/2023) Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2023 Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 28.02.2024 gefasst (BV/0840/2024). Der Vorentwurf wurde vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Nach Aufarbeitung der Stellungnahmen und einer internen Überarbeitung der Planunterlagen

begehrte die Antragstellerin eine Änderung der PV-Nutzung der Fläche. Statt konventioneller

Bestückung, soll AGRI-Photovoltaik als Nutzungsart festgelegt werden. Weiterführend soll kein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, sondern ein Angebotsbebauungsplan. Dies dient dazu die tatsächliche Nutzung nicht zu starr festzulegen.

Im ersten Vorentwurf plante die GETEC green energy GmbH die Errichtung einer konventionellen Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Nedlitz durch einen vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Nun soll eine AGRI- Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen, wodurch eine parallele landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet ist. Ebenso soll ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Diesen Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses (BV/0752/2023) zu einem vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt am 30.10.2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. (BV/0102/2024).

Es handelt sich weiterhin um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist. Der Standort liegt ca. 750 m nordwestlich von Nedlitz und ca. 3 km nordöstlich von Deetz. Das Flurstück hat eine Größe von 9,21 ha und eine durchschnittliche Bodenpunktzahl von 25. Der Verknüpfungspunkt am 20-kV-Leitungsnetz liegt weiterhin bei Hagendorf.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom September 2024 einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht liegen,

vom 09.12.2024 bis einschließlich 23.12.2024

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-        Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom September 2024

-        Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom September 2024

-        Untersuchungsrahmen für de Umweltprüfung nach § 2a BauGB i. d. F. des Vorentwurfes vom September 2024

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 09.12.2024.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorzeitigen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 18. November 2024                                                 

Dittmann
Bürgermeister

im Original unterzeichnet

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0.1 MB

© Christian Neuling E-Mail

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