Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0101/2024) und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Ein privater Investor plant in der Ortschaft Leps OT Eichholz die Errichtung eines Einfamilienhauses mit angrenzender Pferdekoppel. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg" OT Eichholz gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll hierfür die planungrsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich des Eichholzer Weges innerhalb eines festgesetzten Baufeldes. Im rückwärtigen Bereich soll eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Pferdekoppel/Tierweide umgesetzt werden.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 11.500m² und beinhaltet das Flurstücke 81, Flur 7 in der Gemarkung Leps.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch landwirtschaftliche Fläche
- im Norden durch den Eichholzer Weg
- im Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg
- im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Ortschaft Leps OT Eichholz weist für den Vorhabenstandort landwirtschaftliche Fläche und Dorfmischgebiet aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Parallelverfahren. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Eichholzer Weg von Norden.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Dorfmischgebiet und in private Grünfläche Zweckbestimmung Pferdekoppel/Tierweide. Der Vorhabenstandort befindet sich in Gänze innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Mittlere Elbe-Steckby. Parallel zum Planverfahren wird ein Herauslösungsverfahren des Plangebietes aus dem LSG bei der zuständigen unteren Natur-schutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld laufen.
Der Antragsteller und Vorhabenträger wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss abschließen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom August 2024 einschließlich Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Gehölzliste liegen,
vom 07.01.2025 bis einschließlich 24.01.2025
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024
- Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024
- Umweltbericht i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024
- Gehölzliste i. d. F. des Vorentwurfes
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben