Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Aufstellung zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hainichte Wiesen“ OT Pulspforde für die Stadt Zerbst/Anhalt sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über die Aufstellung zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hainichte Wiesen“ OT Pulspforde für die Stadt Zerbst/Anhalt sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hainichte Wiesen“ OT Pulspforde für die Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0118/2024) und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Real Bau Dessau GmbH, ansässig in der Kreuzbergstraße 50 in 06349 Dessau-Roßlau, plant den noch nicht realisierten Bauabschnitt im westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hainichte Wiesen“ im Ortsteil Pulspforde neu zu ordnen und der aktuellen Nachfrage anzupassen. Zu diesem Zweck soll die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hainichte Wiesen“ OT Pulspforde gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 11 BauGB aufgestellt werden.
Die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes soll hierfür die planungrsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Geplant ist die Errichtung von Einfamilien- und Doppelhäusern, sowie die Herstellung der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst ca. 3,72 ha und beinhaltet die Flurstücke 9/2, 9/3, 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 76/1 tlw., 76/2, 76/3, 76/4, 76/5, 76/6, 76/7, 76/8, 76/9, 76/10, 76/11, 76/12, 76/13, 76/17, 76/18, 76/19, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 77/6, 77/7, 77/8, 77/10,77/15, 77/16, 77/17 tlw., 77/18, 78/1, 78/3, 78/4, 78/5, 78/7, 78/13, 78/16, 78/17, 79/1, 79/2, 79/4, 79/5, 79/6, 79/8, 79/11, 79/13, 79/14, 79/15, 79/16, 79/17, 79/20, 80/1, 80/2, 80/3, 80/5, 80/6, 80/7, 80/8, 80/9, 80/10, 80/11, 81/1, 81/2, 81/4, 81/5, 81/6, 81/7, 81/8, 81/9, 81/10, 82/1, 82/2, 82/3, 82/4, 82/5, 83/1, 83/2, 83/4, 83/5, 83/6, 83/7, 83/8, 169/1, 169/2, 169/3, 169/4 tlw., 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288 der Flur 1 der Gemarkung Pulspforde.
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung hat eine Größe von ca. 3,59 ha und umfasst die Flurstücke 1 tlw., 2 tlw., 5 tlw., 6/1, 6/2 tlw., 7, 8 tlw., 9/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 10, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10, 11/11, 11/12, 12/2, 178, 271 tlw., 272 tlw., 273, 274 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Pulspforde.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch die bebaute Ortslage
- im Norden durch die Landesstraße L121
- im Westen durch landwirtschaftliche Fläche
- im Süden durch ‘Dorfstraße‘
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Die 1. Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt aus dem Jahr 2004 weist den Geltungsbereich der Planung als Wohnbauland aus. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist nicht erforderlich.
Der Antragsteller und Vorhabenträger wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen städtebaulichen Vertrag vor dem Satzungsbeschluss abschließen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hainichte Wiesen“ OT Pulspforde der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom November 2024 einschließlich Planzeichnung und Begründung liegen,
vom 10.02.2025 bis einschließlich 24.02.2025
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2024
- Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2024
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 10.02.2025.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 21. Januar 2025
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lageplan Hainichte Wiesen |
0.1 MB |