Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 31.08.2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0529/2022). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 erfolgt im Parallelverfahren.
Mit Beschluss vom 02.08.2022 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom Juli 2022 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt (BV/0529/2022).
Das Plangebiet befindet sich östlich der Stadt Zerbst/Anhalt.
Gemarkung : Zerbst
Flur : 15
Flurstücke : 170 – 191 und 238 – 240
Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung befindet sich östlich der Stadt Zerbst/Anhalt. Der Vorhabenstandort ist verkehrstechnisch erschlossen. Der Geltungsbereich grenzt unmittelbar an die Landesstraße L121. Die vorhandene Zufahrt ins Kieswerk soll auch weiterhin als Zufahrt genutzt werden.
Das Plangebiet umgeben folgende Nutzungen:
· im Norden: teilweise landwirtschaftliche Nutzfläche sowie eine weitere Kiesabbaufläche und ein Sondergebiet für Windenergie
· im Osten: landwirtschaftliche Nutzfläche
· im Süden: landwirtschaftliche Nutzfläche
· im Westen: landwirtschaftliche Nutzfläche
Die nächstgelegenen Wohnbebauungen befinden sich in westlicher Richtung und ausreichender Entfernung.
Ziel der Planung ist die langfristige planungsrechtliche Sicherung der Konversionsfläche, sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wurde in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt (Beschluss: BV/0529/2022).
Die TöB wurden mit Schreiben vom 01.11.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:
Umweltbericht (Stand April 2023, IVW Ingenieurbüro GmbH):
Bestandsaufnahme derzeitiger Umweltzustand bezüglich Vorbelastung, Empfindlichkeit, Entwicklungspotential für die Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Landschaft, Kultur- und Sachgüter; den Entwicklungsprognosen bei Planumsetzung sowie den geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:
· Boden
· Fläche
· Wasser, Klima und Luft
· Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
· Landschaft
· Mensch und menschliche Gesundheit
· Kultur- und sonstige Sachgüter
· Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt:
· Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Vorhaben
Der Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom April 2023 einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Planzeichnung liegen,
vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754241).
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 21.07.2023.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter Bau-Liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hin, dass nach § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan können nur zur 9. Änderung abgegeben werden.
Zerbst/Anhalt, 11. Juli 2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet