Stadt Zerbst/Anhalt

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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Freiflächenphotovoltaikanlage Kiessandtagebau Zerbst“ der Stadt Zerbst/Anhalt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 31.08.2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Freiflächenphotovoltaikanlage Kiessandtagebau Zerbst“ der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0531/2022). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Mit Beschluss vom 02.08.2022 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom Juli 2022 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt (BV/0531/2022).

Das Plangebiet befindet sich östlich der Stadt Zerbst/Anhalt.

Gemarkung    :           Zerbst
Flur                 :           15
Flurstücke       :           170 – 191 und 238 – 240

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich östlich der Stadt Zerbst/Anhalt. Der Vorhabenstandort ist verkehrstechnisch erschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes grenzt unmittelbar an die Landesstraße L121. Die vorhandene Zufahrt ins Kieswerk soll auch weiterhin als Zufahrt genutzt werden.

Das Plangebiet umgeben folgende Nutzungen:

·   im Norden: teilweise landwirtschaftliche Nutzfläche sowie eine weitere Kiesabbaufläche und ein Sondergebiet für Windenergie
·   im Osten: landwirtschaftliche Nutzfläche
·   im Süden: landwirtschaftliche Nutzfläche
·   im Westen: landwirtschaftliche Nutzfläche

Die nächstgelegenen Wohnbebauungen befinden sich in westlicher Richtung und ausreichender Entfernung.

Ziel der Planung ist die langfristige planungsrechtliche Sicherung der Konversionsfläche, sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wurde in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs, vom 07.11.2022 bis 21.11.2022 durchgeführt (Beschluss BV/0531/2022). Die TöB wurden mit Schreiben vom 01.11.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.

Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:

Umweltbericht (Stand April 2023, IVW Ingenieurbüro GmbH):

Bestandsaufnahme derzeitiger Umweltzustand bezüglich Vorbelastung, Empfindlichkeit, Entwicklungspotential für die Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Landschaft, Kultur- und Sachgüter; den Entwicklungsprognosen bei Planumsetzung sowie den geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen

Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:

·   Boden

·   Fläche

·   Wasser, Klima und Luft

·   Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

·   Landschaft

·   Mensch und menschliche Gesundheit

·   Kultur- und sonstige Sachgüter

·   Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

 

Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf der des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Freiflächenphotovoltaikanlage Kiessandtagebau Zerbst“ der Stadt Zerbst/Anhalt:

·         Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Vorhaben

 

Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2022 in der Fassung vom April 2023 einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Planzeichnung sowie V + E Plan liegen,

vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr
                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr
                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr                                     Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754241).

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 21.07.2023.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter Bau-Liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hin, dass nach § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 11. Juli 2023                                                             

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Antje Rohm E-Mail

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