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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt

Lageplan Deetz ©ALKIS August 2023, A18-223-2009-7

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 29.11.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PVFreiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. BV/0766/2023). Der Vorentwurf wurde am 12.09.2024 dem Ortschaftsrat Deetz vorgestellt.

Der Standort liegt ca. 3 km nördlich von Deetz. Die insgesamt 3 Flächen kommen auf ca. 21 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 28,5 MWp (evtl. erweiterbar). Durch die Anfrage an den Netzbetreiber (Avacon) wurde als geplanter Verknüpfungspunkt am 20-kV- Leitungsnetz das geplante Umspannwerk Deetz ausgegeben.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im weiteren Verlauf der Bauleitplanverfahrens.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom August 2024 einschließlich Planzeichnung und Begründung liegen,

vom 07.10.2024 bis einschließlich 18.10.2024

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-        Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024

-        Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom August 2024

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.10.2024.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 13. September 2024                                                

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Christian Neuling E-Mail

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