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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt

Lageplan ©Quelle: SUNfarming Projektvorstellung

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 24.04.2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0771/2023). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach der Auslage des Vorentwurfes. Der Vorentwurf wurde im Ortschaftsrat Stragth vorgestellt und am 11.12.2024 vom Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (Beschluss-Nr. BV/0132/2024).

Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die nur teilweise in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist.

Der Standort liegt südöstlich von Straguth und südwestlich von Gollbogen. Die nutzbare Größe beträgt ca. 50 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 58 MWp.

Der Vorentwurf in der Fassung vom November 2024 (siehe Anlage) ist Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "AGRI-Photovoltaik Silberberge" Ortsteil Straguth der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom November 2024 einschließlich Planzeichnung, Begründung und Bericht zu den Ergebnissen der Faunistischen Sonderuntersuchung liegen,

vom 07.01.2025 bis einschließlich 24.01.2025

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

·        -Vorentwurf-Planzeichnung-VBP-Silberberge

·        -Vorentwurf-Begündung-VBP-Silberberge

·        -Vorentwurf-Bericht-Fauna-VBP-Silberberge

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:

Ergebnisse der Faunistischen Sonderuntersuchungen

(Stand September 2024, Gesellschaft für Biotop-Analyse und Consulting mbH):

Bestandsaufnahme Brutvögel, Reptilien und Amphibien

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024                                                 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Christian Neuling E-Mail

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