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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt

Lageplan ©Quelle: GeoBasis-DE /LVermGeoLSA ALKIS August 2023 A18-223-2009-7

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf
der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0077/2024). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06/2023 Sondergebiet „Photovoltaik Allfein“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erfolgt im Parallelverfahren.

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Stadt Zerbst/Anhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet III „Am Feuerberg“ und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

- im Osten durch die Straße Vormathen

- im Norden durch eine Fläche für AE-Maßnahmen (Eigentümer Stadt Zerbst/Anhalt)

- im Westen durch landw. Flächen

- im Süden durch die K 1233/Güterglücker Straße

Der Geltungsbereich umfasst 11.715 m² und beinhaltet das Flurstück 56/9, Flur 9 in der Gemarkung Zerbst.

Anlass der 11. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von gemischter Baufläche in Sondergebiet für solare Energieerzeugung geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und §11 BauNVO).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 08.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 27.12.2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Der Umweltbericht beinhaltet folgende relevante Umweltinformationen:

Der Untersuchungsraum für die ökologische Bestandsaufnahme bezieht sich auf das Vorhabengebiet (Geltungsbereich) sowie ein allseitiges Umfeld von ca. 200 m (= Untersuchungsgebiet).

Untersuchungsinhalt:

Fläche

Planfläche ist nicht als Altlastenverdachtsfläche verzeichnet.

Boden

Altlasten und Bodenkontamination

Bodenfunktion

Auswirkung durch mögliche zusätzliche Versiegelung

Bodenfunktionen

Wasser

Oberflächenwasser

Grundwasser

Mögliche Kontamination

Mensch (menschliche Gesundheit / Erholung)

Geräuschentwicklung

Entfernungen zu Ortslagen/Wohnbebauungen

Verkehrsbelastung

Elektrische und magnetische Strahlung

Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt

Biotoptypen

Geschützte Biotope im Vorhabengebiet und dessen Umfeld

Auswirkungen durch mögliche Versiegelung

Kompensationsmaßnahmen

Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung

Tiere

Bestandsdaten Brutvögel, Reptilien, Fledermausarten

Lebensräume

Klima/Luft

Temperaturen

Luftfeuchte, Luftverwirbelung

Landschaft

Landschaftsbild

Blickbeziehungen

Schutzgebiet

Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen:

 

•                  Stadt Zerbst/Anhalt, Löschwasserbedarf und verkehrstechnische Erschließung

•                  Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt, Flächeneignung gegeben

•                  Landesamt für Geologie und Bergwesen, Geologische, Hydrogeologische und  Bergbautechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

•                  Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, ein denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen.

•                  Landkreis Anhalt-Bitterfeld,

Untere Wasserbehörde, Zustimmung

Immissionsschutz, Zustimmung

Abfallrecht, keine Einwände

Altlasten und Bodenschutz, keine grundlegenden Einwände

Naturschutz/ Forstbehörde, keine grundlegenden Einwände

Denkmalschutz, denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen

Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit:

vom 07.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

 

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden
(Tel. 03923/754 242).

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-        Planzeichnung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt des Entwurfes vom August 2024

-        Begründung mit Umweltbericht zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt  i. d. F. des Entwurfes vom August 2024

-        umweltbezogene Stellungnahmen

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.

Während der Auslegungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden. Alternativ können Anregungen auch schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen können nur zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hin, dass nach § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach

§ 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zerbst/Anhalt, 11.12.2024

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben

Symbol Beschreibung Größe
Lageplan
0.7 MB

© Christian Neuling E-Mail

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