Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes S
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth
Der Stadtrat hat am 30.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0070/2024). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ zur Errichtung von 7 Windkraftanlagen der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Stadt Zerbst/Anhalt:
Gemarkung Zerbst Flur 16 Flurstück 32/1, Flur 17 Flurstücke 37/2 und 37/7
Gemarkung Zernitz Flur 7 Flurstück 13
Gemarkung Straguth Flur 7 Flurstücke 3/3 und 5
Der Geltungsbereich weist insgesamt eine Größe von ca. 154,6 ha auf. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Kernstadt Zerbst/Anhalt und westlich bzw. nördlich des Flugplatzareals. Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 02/2024. Das Plangebiet des Änderungsverfahrens ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Anlass der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich durch Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergieanlage geändert werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung im Parallelverfahren geschaffen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.06.2024 bis einschließlich 21.06.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 05.06.2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belang sowie der Öffentlichkeit liegen vor:
- Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und § 2a Satz 2 NR. 2 BauGB als Teil II der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen zueinander vom August 2024
Gutachten
- Landschaftspflegerischer Begleitplan vom August 2021 – Ingenieurbüro Wasser und Umwelt Anita Wurche – Schutzgut Pflanzen (insbesondere Biotoptypen), Tiere (Vögel, Fledermäuse, Reptilien), Boden (Altlasten), Wasser (Grundwasserqualität), Landschaftsbild (Landschaftsbildeinheiten)
Stellungnahmen
- Landesverwaltungsamt, Ref. Immissionsschutz vom 21. Juni 2024 – Schutzgut Mensch (insbesondere Schallimmissionsschutz)
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 02.07.2024 – Schutzgut Boden (insbesondere zu Altlasten)
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2024 – Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (insbesondere archäologische Kulturdenkmale)
Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth liegt in der Zeit:
vom 09.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden
(Tel. 03923/754 241).
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth i. d. F. des Entwurfes vom August 2024
- Begründung mit Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth i. d. F. des Entwurfes vom August 2024
- umweltbezogene Stellungnahmen
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 09.12.2024.
Während der Auslegungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden. Alternativ können Anregungen auch schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können nur zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hin, dass nach § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach
§ 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zerbst/Anhalt, 18.11.2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben