Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/2022 „Caravanpark Garitz“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/2022 „Caravanpark Garitz“ in der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Juli 2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0721/2023). Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Bornum erfolgt im Parallelverfahren.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Garitz, Flur 2, Flurstück 202 (tlw.) und umfasst ein Teilstück des genannten Flurstückes von ca. 4.300 m² und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden vom Betriebsgelände der Stärkefabrik Garitz und dem Dorfkirchenmuseum
- im Westen vom Gelände der freiwilligen Feuerwehr Garitz
- im Süden von landwirtschaftlichen Betriebsanlagen
- im Osten von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen.
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine teilbefestigte Zufahrt entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches. Diese Zuwegung mündet am östlichen Ortseingang Garitz auf die Dorfstraße, Landesstraße L 121. Diese Zuwegung besteht seit langer Zeit und dient nach wie vor den anliegenden landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Betrieben. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt in Form einer ca. 85 Meter langen Zuwegung, die das Plangebiet von Ost nach West durchzieht und das Plangrundstück in der Tiefe erschließt. Die interne Erschließung endet in einer Wendeanlage, die ausreichend bemessen ist, um das Wenden der zu erwartenden Caravanmobile sowie sämtlicher Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten.
Der Stadtrat hat am 01.02.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 4 sowie § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2022 beschlossen (BV/0599/2022).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 27.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 20.02.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Ergebnisse aus den Stellungnahmen wurden in die Planung (Entwurf) eingearbeitet. Daraus ergaben sich für den Planentwurf im Wesentlichen folgende Ergänzungen:
- Aufnahme der Hinweise auf die Altlastenverdachtsfläche und den Kampfmittelverdacht
- Aufnahme der Forderung zum Brandschutz (Löschwasserbedarf)
Die Entwurfsbegründung und der Umweltbericht wurden um die Hinweise ergänzt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:
· Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Stand Juli 2023, Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Silvia Wendholt, Landschaftsarchitektin) mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Pflanzen, Fläche, Boden, Altlasten/Kampfmittel, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/Landschaftsbild, biologische Vielfalt, Wechselwirkungen, Mensch, Kulturgüter/Sonstige Sachgüter auf der Grundlage der § 1 und 2 BauGB.
Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag:
- keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf schutzwürdige Arten
Pflanzen:
- standortgerechte und heimische Pflanzungen im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen, Eingriff durch externe Ausgleichsmaßnahmen vollständig kompensierbar
Fläche:
- unter Berücksichtigung der komprimierten Stellplatzanordnung und der Flächenarrondierung stellt sich im Umgang mit dem Schutzgut Fläche eine positive Bilanz heraus
Boden, Altlasten/Kampfmittel:
- Altlasten/Kampfmittel liegen nicht vor
- Maßnahmen zum Bodenschutz (gesonderte Lagerung, bevorzugt Wiedereinbau), ordnungsgemäße Wiederverwertung
Wasser:
- Auswirkungen Regenwasser werden im Rahmen B-Plan festgesetzt
- keine weiteren Auswirkungen bei ordnungsgemäßer Betriebsführung
Luft/Klima:
- keine signifikante Änderung der derzeit vorherrschenden klimatischen Gegebenheiten
Landschaft/Landschaftsbild:
- keine erheblich negativen Auswirkungen
biologische Vielfalt:
- keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten
Wechselwirkungen:
- kleinflächige Wechselwirkungen durch Inanspruchnahme von Biotoptyp und Boden. keine erheblichen Wechselwirkungen erkennbar
Mensch:
- keine signifikant negativen Auswirkungen, keine Wohnbebauung in untersuchungsrelevanten Abständen
Kulturgüter/sonstige Sachgüter:
- momentan keine Auswirkungen erkennbar
- bei Verdacht muss Arbeit eingestellt und untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld benachrichtigt werden
Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/2022 „Caravanpark Garitz“ der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit:
vom 04.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden
(Tel. 03923/754241).
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom Juli 2023
- Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom Juli 2023
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom Juli 2023
- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfes vom Juli 2023
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 04.12.2023
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hin, dass nach § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, den 14.11.2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lageplan Garitz.pdf |
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