Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Dessau-Roßlau, den 25.11.2024
und Forsten Anhalt
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage
Landkreis: Anhalt-Bitterfeld
Verf.-Nr.: 611-16-AZ2027
LADUNG
zum Anhörungstermin gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebietes Walternienburg, Feldlage
- der Wertermittlungsrahmen sowie
- die Wertermittlungskarten,
liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom
13. bis 27. Januar 2025
Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109
sowie am
21. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr
22. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr
23. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr
im Bürgerraum in Walternienburg, Güterglücker Str. 1a
aus.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Ansprechpartner seitens des Amtes: Frau Klingenberg Tel. 0340/6506453 und Herr Friedrich Tel. 0340/6506452.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf
Dienstag, den 04. Februar 2025 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und von 12.30 - 16.00 Uhr
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten zur Anhörung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Ein Sachbearbeiter des ALFF Anhalt wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Begründete Einwendungen werden in die Feststellung der Wertermittlung aufgenommen.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.
Tonn DS
(Im Original unterschrieben und gesiegelt.)