1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 103 ff des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 25.09.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die bisher festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf | |
Ergebnisplan Aufwendungen |
41.492.300 EUR 41.474.400 EUR |
200.000 Euro 200.400 Euro |
0 Euro 0 Euro |
41.692.300 EUR 41.674.800 EUR |
Finanzplan Einzahlungen Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen |
38.733.700 Euro 37.835.400 Euro
10.745.300 Euro
56.400 Euro |
200.000 Euro 200.400 Euro
0 Euro
0 Euro |
0 Euro 0 Euro
192.000 Euro
0 Euro |
38.035.800 Euro
10.553.300 Euro
56.400 Euro |
§ 2
Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.342.600 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.613.600 Euro um 2.729.000 Euro erhöht und damit auf 8.342.600 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Nachtragshaushaltssatzung 2024 wurde mit Schreiben vom 24.10.2024 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird zusätzlich im Amtsblatt Nummer 11 vom 29.11.2024 veröffentlicht.
Der Nachtragshaushaltsplan 2024 wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.
Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet