Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Zerbst/Anhalt
Öffentliche Bekanntmachung
über den Beschluss zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Zerbst/Anhalt
In der 55. Sitzung des Stadtrates der Stadt Zerbst/Anhalt am 29.05.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss – Nr. 889/2024 – Jahresabschluss 2016 der Stadt Zerbst/Anhalt
1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016. Der bereinigte Jahresfehlbetrag in Höhe von 77.106,98 € wird vorgetragen.
2. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2016 die Entlastung.
Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses, einschließlich Rechenschaftsbericht, erfolgt in der Stadt Zerbst/Anhalt, Stadtverwaltung, Raum 53, Schloßfreiheit 12 in 39261 Zerbst/Anhalt in der Zeit vom 01.07.2024 bis 11.07.2024. (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.)
Zerbst/Anhalt, 31.05.2024
A. Dittmann
Bürgermeister
(Im Original unterzeichnet)