Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag          09:00-12:00 Uhr

Dienstag        09:00-12:00 Uhr &
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Freitag           09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag          09:00-12:00 Uhr

Dienstag        09:00-12:00 Uhr &
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Donnerstag    09:00-12:00 Uhr &
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Freitag           nur nach Vereinbarung

 

Wahlbekanntmachung Europawahl

Wahlbekanntmachung

​1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die

 Wahl zum Europäischen Parlament

statt.

                   

Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis ​18:00 Uhr. ​

 

2. Die Stadt Zerbst/Anhalt ist in 33 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlbezirk- Nr.​         Wahlraum​            

 

1     ​Begegnungsstätte Zerbst, Markt 7 (barrierefrei)

2     ​Rathaus, Sammlung Katharina II., Schloßfreiheit 12 

3     ​Stadthalle, Katharina-Saal, Gartenstraße 21 (barrierefrei)

4​     Begegnungsstätte der Volkssolidarität, Breitestein 76 ​(barrierefrei)

5     ​Sporthotel Wallwitz, Lindauer Straße 48 (barrierefrei)

6​     Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13

7​     Hort Kunterbunt, Volkssolidarität, Amtsmühlenweg 38 (barrierefrei)

8     ​Gartenheim Blume, Blumenweg 1

9     ​Kreisvolkshochschule, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5 ​(barrierefrei)

10​   Ortschaft Pulspforde, Gemeindehaus, Dorfstraße 30, OT Pulspforde

11   ​Ortschaft Bias, Dorfgemeinschaftshaus, Im Winkel 6, OT Bias ​(barrierefrei)​

12   ​Ortschaft Luso, Ortsfeuerwehr, Neuer Weg 6, OT Bone (barrierefrei)

13​   Ortschaft Bornum, Ortsfeuerwehr, Landhotel und Restaurant Garitz, ​Am Weinberg 1, OT Garitz (barrierefrei)

14   ​Ortschaft Buhlendorf, Bürgerhaus, Kegelbahn, Dorfplatz 2 a, ​OT Buhlendorf (barrierefrei)

15​   Ortschaft Deetz, Europa-Jugend-Bauernhof, Kurzes Ende 4, OT Deetz(barrierefrei)

16   ​Ortschaft Dobritz, Bürgerhaus, Berliner Straße 4, OT Dobritz

17   ​Ortschaft Gehrden, Ortsfeuerwehr, Hauptstraße 3 a, OT Gehrden (barrierefrei)

18   ​Ortschaft Grimme, Ortsfeuerwehr Grimme, Dorfstraße 4, OT Grimme

19   ​Ortschaft Gödnitz, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 24, OT Gödnitz (barrierefrei)

20   ​Ortschaft Güterglück, Bürgerhaus, Dorfstraße 16 a, OT Güterglück

21   ​Ortschaft Hohenlepte, Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Zerbster Straße 9, OT Hohenlepte

22   ​Ortschaft Jütrichau, Bürgerhaus, Mühlsdorfer Weg 7 a, OT Jütrichau

23​   Ortschaft Leps, Sportlerheim Leps, Zum Sportplatz 5, OT Leps

24​   Ortschaft Lindau, Bürgerhaus, Saal, Hofeingang, Goethestraße 22, ​OT Lindau (barrierefrei)

25   ​Ortschaft Moritz, Ortsfeuerwehr Schora, Ringstraße 47, OT Schora

26   ​Ortschaft Nedlitz, Gaststätte Am Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a, ​OT Nedlitz (barrierefrei)

27   ​Ortschaft Nutha, Kornmuseum, Großer Winkel 8, OT Nutha (barrierefrei)

28​   Ortschaft Polenzko, Bürgerhaus Mühro, Dobritzer Straße 16 a, ​OT Mühro

29   ​Ortschaft Reuden/Anh., Bürgerhaus, Saal, Dorfstraße 39, ​OT Reuden/Anh. (barrierefrei)

30   Ortschaft Steutz, Gemeindehaus, Schulstraße 2, OT Steutz

31   ​Ortschaft Straguth, Bürgerhaus, Dorfstraße 12, OT Straguth

32​   Ortschaft Walternienburg, Turnhalle, Güterglücker Str. 1 a, ​OT Walternienburg (barrierefrei)

33​   Ortschaft Zernitz, Bürgerraum, Grüne Straße 1, OT Zernitz (barrierefrei)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 16.5.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand der Stadt Zerbst/Anhalt tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14:00 Uhr im Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13, in Zerbst/Anhalt zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen

   Wählerverzeichnis er eingetragen ist.  

   Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtung und einen amtlichen Personalausweis-

   Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

   Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des    

   Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

   Jeder Wähler hat eine Stimme.

  Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei

  und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung    

  und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge

  und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die

  Kennzeichnung.

  Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlschlag sie gelten soll.


  Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet  

  und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der  

  Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung    

   und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

   Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien

   Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt
oder

b) durch Briefwahl
 teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlamt der Stadt Zerbst/Anhalt einen

Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.

Die Stadt Zerbst/Anhalt ermöglicht den Wählern in der Zeit vom 27. Mai 2024 bis zum7. Ju ni 2024 die Briefwahlunterlagen abzuholen bzw. die Stimmabgabe in der Briefwahlstelle, Schloßfreiheit 12, Raum 013, vorzunehmen.

Die Briefwahlstelle ist zu nachfolgenden Zeiten geöffnet:  

​​montags ​von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr​
dienstags ​von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
​mittwochs ​von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
​donnerstags ​von 9.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
​freitags​ von 9:00 – 12:00 Uhr​

und am​ Freitag dem 7. Juni 2024 von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.  

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem  unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr  eingeht. Der Wahlbrief  kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das

   gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der

   Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des

   Europawahlgesetzes).

   Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder

   das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe

   bestraft; der Versuch ist strafbar (§107a Abs. 1 und 3 des  Strafgesetzbuches).

 

Zerbst/Anhalt, 15.04.2024

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Ort, Datum ​Wahlamt Stadt Zerbst/Anhalt

© Christian Neuling E-Mail

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