Wahlbekanntmachung
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025
findet die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr
2. Die Stadt Zerbst/Anhalt ist in 33 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk- Nr. Wahlraum
1 Begegnungsstätte Zerbst, Markt 7, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)
2 Rathaus, Sammlung Katharina II., Schloßfreiheit 12, Zerbst/Anhalt
3 Stadthalle, Katharina-Saal, Gartenstraße 21, Zerbst/Anh. (barrierefrei)
4 Begegnungsstätte der Volkssolidarität, Breitestein 76, Zerbst/Anhalt
(barrierefrei)
5 Sporthotel Wallwitz, Lindauer Straße 48, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)
6 Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13, Zerbst/Anhalt
7 Hort Kunterbunt, Volkssolidarität, Amtsmühlenweg 38, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)
8 Gartenheim Blume, Blumenweg 1, Zerbst/Anhalt
9 Kreisvolkshochschule, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)
10 Ortschaft Pulspforde, Gemeindehaus, Dorfstraße 30, OT Pulspforde
11 Ortschaft Bias, Dorfgemeinschaftshaus, Im Winkel 6, OT Bias (barrierefrei)
12 Ortschaft Luso, Ortsfeuerwehr, Neuer Weg 6, OT Bone (barrierefrei)
13 Ortschaft Bornum, Landhotel und Restaurant Garitz, Am Weinberg 1, OT Garitz (barrierefrei)
14 Ortschaft Buhlendorf, Bürgerhaus, Kegelbahn, Dorfplatz 2 a,
OT Buhlendorf (barrierefrei)
15 Ortschaft Deetz, Jugendbauernhof, Kurzes Ende 4, OT Deetz (barrierefrei)
16 Ortschaft Dobritz, Bürgerhaus, Berliner Straße 4, OT Dobritz
17 Ortschaft Gehrden, Ortsfeuerwehr, Hauptstraße 3 a, OT Gehrden (barrierefrei)
18 Ortschaft Grimme, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 4, OT Grimme (barrierefrei)
19 Ortschaft Gödnitz, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 24, OT Gödnitz (barrierefrei)
20 Ortschaft Güterglück, Bürgerhaus, Dorfstraße 16 a, OT Güterglück
21 Ortschaft Hohenlepte, Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.,
Tagesgruppe Hohenlepte, Zerbster Straße 9 A, OT Hohenlepte
(barrierefrei)
22 Ortschaft Jütrichau, Bürgerhaus, Mühlsdorfer Weg 7 a, OT Jütrichau
23 Ortschaft Leps, Sportlerheim Leps, Zum Sportplatz 5, OT Leps
24 Ortschaft Lindau, Bürgerhaus, Versammlungsraum, Goethestraße 22,
OT Lindau (barrierefrei)
25 Ortschaft Moritz, Ortsfeuerwehr, Ringstraße 47, OT Schora
26 Ortschaft Nedlitz, Gaststätte Am Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a,
OT Nedlitz
27 Ortschaft Nutha, Kornmuseum, Großer Winkel 8, OT Nutha (barrierefrei)
28 Ortschaft Polenzko, Bürgerhaus Mühro, Dobritzer Straße 16 a,
OT Mühro
29 Ortschaft Reuden/Anh., Bürgerhaus, Saal, Dorfstraße 39,
OT Reuden/Anhalt (barrierefrei)
30 Ortschaft Steutz, Gemeindehaus, Schulstraße 2, OT Steutz
31 Ortschaft Straguth, Bürgerhaus, Dorfstraße 12, OT Straguth
32 Ortschaft Walternienburg, Turnhalle, Güterglücker Str. 1 a,
OT Walternienburg (barrierefrei)
33 Ortschaft Zernitz, Bürgerhaus, Grüne Straße 1, OT Zernitz (barrierefrei)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände der Stadt Zerbst/Anhalt treten zur Ermittlung des
Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14:30 Uhr im Gymnasium Francisceum,
Jeversche Straße 13 in Zerbst/Anhalt zusammen.
Mit der Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird um 18:00 Uhr begonnen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und
ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des
Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen
Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien,
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen
der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Partei-
bezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher
Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem
besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt
werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen
Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-
umschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis
18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Die Stadt Zerbst/Anhalt ermöglicht den Wählern in der Zeit vom 10.02.2025 – 21.02.2025
die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort und die Erteilung der Wahlscheine in der
Briefwahlstelle der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, Raum 0.17 wie folgt:
montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
mittwochs von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
und am Freitag, dem 21.02.2025 von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der
Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl-
berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu-
lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
selbstbestimmte Willensbekundung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5
des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahl-
entscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung
des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
Der Versuch ist strafbar (§107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Zerbst/Anhalt, 30.01.2025
Behr
Wahlbeauftragte
der Stadt Zerbst/Anhalt