Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Das Jahr 2024 wird wieder ein „Superwahljahr“, denn am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden die Europawahl, die Kreistagswahl, die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen statt.
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen eine ehrenvolle Aufgabe.
Das Wahlamt der Stadt Zerbst/Anhalt sucht für das kommende Wahljahr 2024 viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Voraussetzungen zur Übernahme eines Wahlehrenamtes
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen
- grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein,
- am 09. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatangehörigkeit besitzen oder Staatsangehörige der Europäischen Union sein
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt oder einem der Ortsteile wohnen
- und dürfen nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
Eine Ausübung des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht möglich, wenn für ein Wahlamt kandidiert wird oder man Vertrauensperson einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers ist.
Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und die Wahlergebnisse festgestellt. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand an diesem Tag erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro.
Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses für die Europawahl 2024 und der Kommunalwahlen 2024 ist die Einrichtung von Briefwahlvorständen erforderlich. Die Briefwahlvorstände haben die Aufgabe, die eingegangenen Wahlbriefe für die jeweilige Wahl zuzulassen und daraufhin das Briefwahlergebnis zu ermitteln und festzustellen. Sie sind am Wahltag in der Zeit von 15:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr tätig. Für die Tätigkeit als Mitglied eines Briefwahlvorstandes erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro.
Des Weiteren erhalten Wahlhelfer, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, die notwendigen Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahlen.
Bewerber für ein Wahlehrenamt können sich bis zum 5. Januar 2024 schriftlich beim
Wahlamt der Stadt Zerbst/Anhalt
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
telefonisch unter der Telefonnummer: 754 154, per Fax: 754 151 oder per E-Mail an astrid.krueger@stadt-zerbst.de unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit melden.
Johannes
Stadtwahlleiterin