Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Bekanntmachung
Gemäß § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren:
Gewässerausbau „Renaturierung des Oberlaufs der Lindauer Nuthe mit dem Ziel der Verringerung der ökologischen Defizite und der Verbesserung des ökologischen Potentials des Gewässers unter Beachtung und Weiterführung der Maßnahmenentwürfe des Gewässerentwicklungskonzeptes Nuthe“
Die Planungsunterlagen einschließlich Planzeichnung und Erläuterungen liegen
vom 31.03.2025 bis einschließlich 09.05.2025
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planungsunterlagen mit Planzeichnungen und Erläuterungen
(2. Ausfertigung Ordner 1/2 und 2/2)
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Einwendungsfrist: bis 23.05.2025
Ihre Stellungnahme bitte ich so zu fertigen, dass erforderliche Nebenbestimmungen mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage in Klammerzusatz oder die Gründe der Ablehnung angeführt werden.
Sollten Sie sich bis zum genannten Termin nicht geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt werden.
gez. Ellwert
stellv. Fachbereichsleiter
Umwelt- und Klimaschutz