Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

 

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren

Bekanntmachung

Gemäß § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren:

Gewässerausbau „Renaturierung des Oberlaufs der Lindauer Nuthe mit dem Ziel der Verringerung  der ökologischen Defizite und der Verbesserung des ökologischen Potentials des Gewässers unter Beachtung und Weiterführung der Maßnahmenentwürfe des Gewässerentwicklungskonzeptes Nuthe“

Die Planungsunterlagen einschließlich Planzeichnung und Erläuterungen liegen

vom 31.03.2025 bis einschließlich 09.05.2025

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-        Planungsunterlagen mit Planzeichnungen und Erläuterungen

(2. Ausfertigung Ordner 1/2 und 2/2)

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Einwendungsfrist:   bis 23.05.2025

Ihre Stellungnahme bitte ich so zu fertigen, dass erforderliche Nebenbestimmungen mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage in Klammerzusatz oder die Gründe der Ablehnung angeführt werden.

Sollten Sie sich bis zum genannten Termin nicht geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt werden.

gez. Ellwert

stellv. Fachbereichsleiter

Umwelt- und Klimaschutz

© Christian Neuling E-Mail

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