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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09/2024 "Solarpark Deetz 1" IBC Solar der Stadt Zerbst/Anhalt

Lageplan ©Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [ALKIS Juni 2024, A18-223-2009-7]

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09/2024 "Solarpark Deetz 1" IBC Solar der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05/2024 "Solarpark Deetz 1" IBC Solar der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0116/2024).

Im Rahmen einer Korrektur der Nummerierung der Bebauungspläne wird zukünftig der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05/2024 "Solarpark Deetz 1" IBC Solar der Stadt Zerbst/Anhalt, als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09/2024 "Solarpark Deetz 1" IBC Solar der Stadt Zerbst/Anhalt geführt.

Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deetz. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09/2024 "Solarpark Deetz 1" IBC Solar der Stadt Zerbst/Anhalt gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden.

Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist.

Der Standort liegt ca. 500 m südlich von Deetz. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 41 ha.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Da die Ortschaft Deetz einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt, muss parallel zum Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden. Die Aufstellung der Änderung wird spätestens nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden.
Die Antragstellerin und Vorhabenträgerin, die IBC Solar AG wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vor dem Satzungsbeschluss abschließen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben                                                                                                

 

© Christian Neuling E-Mail

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