Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps
Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps gefasst (Beschluss-Nr. 0098/2024). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" OT Leps der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Leps und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Anlass der 1. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche in ein sonstiges Sondergebiet für solare Energieerzeugung geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und §11 BauNVO). Das Änderungsverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2024 „Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße“.
Die 1. Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" OT Leps der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0099/2024). Dazu wird eine Teilfläche als Sondergebiet für solare Energieerzeugung festgelegt (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und § 11 BauNVO).
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch einen landwirtschaftlichen Weg
- im Norden durch landwirtschaftliche Fläche
- im Westen durch landwirtschaftliche Fläche
- im Süden durch die Ortsverbindung/ländl. Weg Leps - Bias
Der Geltungsbereich umfasst ca. 36 ha und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 1, 3/3, 55 und das Flurstück 4, Flur 2 in der Gemarkung Leps.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Darlegung der Erörterung der allgemeinen Ziele der Planänderung in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024
Dittmann
Bürgermeister