Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 29. November 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0792/2023). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2023 Sondergebiet „Photovoltaik Allfein“ erfolgt im Parallelverfahren.
Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Stadt Zerbst/Anhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet III „Am Feuerberg“ und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Anlass der 11. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage durch das ortsansässige Unternehmen Allfein Feinkost GmbH & Co. KG im Westen der Stadt Zerbst/Anhalt. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von gemischter Baufläche in Sondergebiet für solare Energieerzeugung geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b, BauGB und §11 BauNVO). Das Änderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2023 „Photovoltaik Allfein“ durchgeführt.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch die Straße Vormathen
- im Norden durch eine Fläche für AE-Maßnahmen (Eigentümer Stadt Zerbst/Anhalt)
- im Westen durch landw. Flächen
- im Süden durch die K 1233/Güterglücker Straße
Der Geltungsbereich umfasst 11.715 m² und beinhaltet das Flurstück 56/9, Flur 9 in der Gemarkung Zerbst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Darlegung der Erörterung der allgemeinen Ziele der Planänderung in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 08. Dezember 2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet