Stadt Zerbst/Anhalt

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Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby

Der Stadtrat hat am 26.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss über die erneute Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Entwurfsunterlagen in der Fassung  vom Februar 2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und Teil B), Begründung und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung gebilligt (BV/0653/2023).

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13 BauGB
(vereinfachtes Verfahren) verzichtet.

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Beschluss zur
Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil
Steckby gefasst (BV/0765/2019).

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst im
Wesentlichen die Ortslage Steckby und ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Ortsteil Steckby verfügt über eine Abrundungs- und Klarstellungssatzung aus dem
Jahr 2000. Eine bedarfsgerechte Abdeckung der Nachfrage nach Wohnbauland im Ortsteil
Steckby ist derzeit nicht möglich, da das Potenzial der bestehenden Satzung
ausgeschöpft ist. Die Bedarfsabdeckung von Nachfragen ortsansässiger bzw.
ortsnaher Bauwilliger ist vorrangiges Ziel der Planung und soll somit dem Wunsch derer
entsprechen, ihren Lebensmittelpunkt mit dem Heimatort bzw. heimatnah zu
verankern. Des Weiteren soll die bestehende Satzung für den Ortsteil Steckby durch
die neu aufzustellende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ersetzt werden. Es wird
für zukünftige Vorhaben planungsrechtliche Sicherheit geschaffen.

Aufgrund der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, den daraus
resultierenden Abwägungsergebnissen und dem geringen Potential an freien
Wohnbauflächen ist die ursprünglich geplante Änderung der bestehenden
Abrundungs- und Klarstellungssatzung im Bereich der Straße Am Pfaffensee aus
heutiger sich nicht mehr zweckdienlich. Aus diesem Grund werden diese Flächen,
welche im Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem April 2019 dem
Außenbereich zugeordnet waren, in der aktuellen Entwurfsfassung erneut in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil integriert.

Die Gemeinde kann gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB durch Satzung die
Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Klarstellungssatzung) und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen (Ergänzungssatzung). Diese Satzungen können miteinander verbunden
werden (§ 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom
Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der
zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt gem.
§ 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf soll erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby in der Fassung vom Februar 2023 liegt

vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023

im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86a in 39261 Zerbst/Anhalt, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754242).

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-       Planzeichnung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. des Entwurfs vom Februar 2023

-       Teil B der Planzeichnung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. des Entwurfs vom Februar 2023

-       Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. des Entwurfs vom Februar 2023

-       naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. vom Februar 2023

Es besteht außerdem während der Auslegungsfrist die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 05.06.2023.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 11. Mai 2023                                       

 

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

Symbol Beschreibung Größe
Lageplan Steckby.pdf
2.9 MB

© Antje Rohm E-Mail

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