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1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2024

1.   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2024
 

Aufgrund der §§ 103 ff des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 25.09.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:  

                                                                       § 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

  

  die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht

um

vermindert

 um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Ergebnisplan
Erträge

Aufwendungen

41.492.300 EUR

41.474.400 EUR

200.000 Euro

200.400 Euro

0 Euro

0 Euro

41.692.300 EUR

41.674.800 EUR

Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

38.733.700 Euro

37.835.400 Euro

 



7.134.800 Euro

10.745.300 Euro

 

 



15.100 Euro

56.400 Euro

 

 

200.000 Euro

200.400 Euro

 



0 Euro

0 Euro

 

 



0 Euro

0 Euro

 

 

0 Euro

0 Euro

 



171.000 Euro

192.000 Euro

 

 



0 Euro

0 Euro





38.933.700 Euro

38.035.800 Euro




6.693.800 Euro

10.553.300 Euro

 

 



15.100 Euro

56.400 Euro


 

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.342.600 Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.613.600 Euro um 2.729.000 Euro erhöht und damit auf 8.342.600 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet und gesiegelt

 

 

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Zustimmung zur Nachtragshaushaltssatzung 2024 wurde mit Schreiben vom 24.10.2024 von der Kommunalaufsicht erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird zusätzlich im Amtsblatt Nummer 11 vom 29.11.2024 veröffentlicht.

Der Nachtragshaushaltsplan 2024 wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.

Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

 

 

© Christian Neuling E-Mail

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