Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Stadt Zerbst/Anhalt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung des Stadtwahlausschusses
Gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich die im Wahlgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, in einer Frist von einem Monat ab dem Tage der Bekanntmachung Vorschläge zur Berufung von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Stadtwahlausschuss nach § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) an mich einzureichen:
Stadtwahlleiterin der Stadt Zerbst/Anhalt
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
Ich weise darauf hin, dass Beisitzer der Wahlausschüsse ehrenamtlich tätig sind.
Nach § 13 Abs. 2 KWG LSA dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge und deren Stellvertreter kein Wahlehrenamt innehaben.
Nach § 4 Abs. 2 KWO LSA erfolgt die Berufung der Beisitzer unverzüglich nach Ablauf der Frist.
Johannes
Stadtwahlleiterin