Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Zerbst/Anhalt
Öffentliche Bekanntmachung
über den Beschluss zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Zerbst/Anhalt
In der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Zerbst/Anhalt am 25.09.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss – Nr. 889/2024/1 – Jahresabschluss 2017 der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA den geprüften
Jahresabschluss 2017. Der bereinigte Jahresüberschuss in Höhe von 859.920,92 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den
Jahresabschluss 2017 die Entlastung.
Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses, einschließlich Rechenschaftsbericht, erfolgt in der Stadt Zerbst/Anhalt, Stadtverwaltung, Raum 3.20, Schloßfreiheit 12 in 39261 Zerbst/Anhalt in der Zeit vom 07.10.2024 bis 17.10.2024. (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.)
Zerbst/Anhalt, 30.09.2024
A. Dittmann
Bürgermeister
(Im Original unterzeichnet)